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Prüfungsregelung

In unserem Dojo besteht eine Regelung, welche die Zulassung zu Prüfungen betrifft. Die Regelung ist von allen aktiven Mitgliedern der Abteilung zu befolgen. Nichtbefolgung kann einen Trainingsausschluss zur Folge haben. Ausnahmen müssen immer mit dem Trainer abgestimmt werden.

Prüfungstermine werden frühzeitig bekannt gegeben und im Schaukasten im Eingangsbereich der Sporthalle Wolfskehlen ausgehängt sowie auf dieser Website bekannt gegeben.

Eine Prüfung, auch außerhalb des Dojos z.B. auf Lehrgängen, kann nur nach Rücksprache mit den Trainern erfolgen. Ausnahmen behalten sich die Trainer vor.

Zulassung zur prüfung

Die Auswahl der Prüflinge erfolgt mit Hilfe folgender Parameter durch die Trainer:

  1. Datum der letzten Prüfung, Sperrfrist muss abgelaufen sein.
  2. Regelmäßige Trainingsteilnahme seit der letzten Prüfung.
  3. Steigerung der persönlichen Leistung seit der letzten Prüfung. Die Einschätzung, ob eine Leistungssteigerung erfolgt ist, obliegt einzig den Trainern.
  4. Altersabhängigkeit: Kinder bis einschließlich 14 Jahre maximal eine Prüfung pro Jahr, ab dem 15. Lebensjahr maximal zwei Prüfungen pro Jahr.

Lehrgänge, Trainingsteilnahme und Leitsungssteigerung

Es besteht keine Teilnahmepflicht an Karate-Lehrgängen. Diese sind auch keine Vorraussetzung um an einer Prüfung teilzunehmen. Soll die Prüfung allerdings im Rahmen des Lehrgangs abgelegt werden, müssen alle Trainingseinheiten des Lehrgangs besucht werden. Nichtsdestotrotz empfehlen wir die Teilnahme an Lehrgängen.

Bei Fragen stehen die Trainer zur Verfügung

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