Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Vereinsbeitrag | Monatlich | Halbjährlich | Jährlich |
Erstmitglied | 8,50 € | 51,00 € | 102,00 € |
Erstmitglied Abteilung Fußball | 10,50 € | 63,00 € | 126,00 € |
Zweitmitglied | 7,50 € | 45,00 € | 90,00 € |
Zweitmitglied Abteilung Fußball | 9,50 € | 57,00 € | 114,00 € |
Passivbeitrag | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Seniorenbeitrag (ab 50 Jahren Mitgliedschaft) | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Familienbeitrag ab 3 Personen (ohne Fußball) | 21,00 € | 126,00 € | 252,00 € |
Familienbeitrag- Davon 1 Mitglied in Abteilung Fußball | 23,00 € | 138,00 € | 276,00 € |
Familienbeitrag- Davon 2 Mitglieder in Abteilung Fußball | 25,00 € | 150,00€ | 300,00€ |
Familienbeitrag- Davon 3 Mitglieder in Abteilung Fußball | 27, 00€ | 162,00 € | 324,00€ |
Mit Erreichen des 21. Lebensjahres wird der Familienverband aufgelöst und in eine Erst- bzw. Zweitmitgliedschaft umgewandelt. Sollten mehrere Personen im Familienverband sein (3, 4 …), so bleibt dieser bestehen und nur das 21jährige Familienmitglied erhält die andere Mitgliedschaft.
Zusatzinformation Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt ab 3 Personen. Alle weiteren Personen zahlen 1 Euro / Monat bzw. 3 Euro / Monat als Mitglied in der Abteilung Fußball.
Abteilungsbeitrag Fußball
Gemäß Vereinbarung der Abteilungsversammlung Fußball vom Februar 2007 wird für Mitglieder dieser Abteilung ein zusätzlicher Beitrag von € 1,00 pro Monat erhoben. Dieser Beitrag gilt für Erwachsene und passive Mitglieder. Er gilt nicht für Mitglieder der Abt. Fußball unter 18 Jahren. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich gemeinsam mit dem Vereinsbeitrag.
Abteilungsbeitrag Karate
Gemäß Vereinbarung der Abteilungsversammlung Karate wird für Mitglieder dieser Abteilung ein zusätzlicher Beitrag von € 24,00 jährlich für Kinder und Jugendliche bis zum 13. Lebensjahr und ab dem 14. Lebensjahr von € 48,00 erhoben.
Neben den Abteilungsbeiträgen für Fußball und Karate gibt es keine Zusatzbeiträge für andere Sportarten. Ausgenommen sind kostenpflichtige Kursangebote.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß jeweils sechs Wochen vorher schriftlich zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres erfolgen, frühestens jedoch 12 Monate nach Vereinseintritt.
Datenschutzklausel gemäß der DS-GVO vom 25.5.2018 (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union): die Erhebung der vorstehenden persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur innerhalb des TSV 03 Wolfskehlen für Zwecke der Vereinstätigkeit verwendet. Eine Weitergabe an Dritte – etwa zu Werbezwecken – ist unzulässig. Sie willigen ein, dass der TSV 03 Wolfskehlen Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Vereinsarbeit in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichert. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Bitte beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft nicht möglich ist, sollten Sie mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sein.
Die Satzung kann nachgelesen werden im Internet unter www.tsv03wolfskehlen.de.
Diese Einverständniserklärung gilt für Fotoveröffentlichungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Berichten und Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Abteilungen des TSV 1903 Wolfskehlen e.V. (www.tsv03wolfskehlen.de).
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